Am 12. 1. 2023 wurde vom BMJ ein Ministerialentwurf zur Korruptionsbekämpfung im Nationalrat eingebracht. Nach Ende der Begutachtungsfrist liegt seit 14. 6. 2023 eine leicht modifizierte Regierungsvorlage vor. Die wesentlichen Neuerungen des Korruptionsstrafrechtsänderungsgesetzes 2023 (KorrStrÄG 2023) sind die Einführung eines neuen Sondertätertypus, die Strafbarkeit des Mandatskauf, die Vorverlagerung der Strafbarkeit bei Bestechungsdelikten und das Anheben der Strafdrohungen.

