Es hat sich zwar bereits seit Jahren als Institution bewährt, dass die Organe der Finanzpolizei (auch) als Organe der gerichtlichen Strafverfolgung tätig sind, die konkrete Ausgestaltung dieser Aufgabenwahrnehmung macht allerdings eine genauere Betrachtung erforderlich. In diesem Beitrag werden die Organstellung, die Aufgabenstellungen und die damit verbundenen Berechtigungen untersucht.

