Nach divergierenden höchstgerichtlichen Entscheidungen klärte der OGH nun in verstärkter Senatsbesetzung, welche Informationsquellen für Strafverfolgungsbehörden behördenintern sind. Diese Frage ist nicht nur für den Beginn des Strafverfahrens von Bedeutung, sondern hat auch Auswirkungen auf Parteienrechte und Rechtsschutz.

