Als Ergebnis langer Vorarbeiten wurde 2017 die Verordnung (EU) 2017/1939 des Rates vom 12. 10. 2017 zur Durchführung einer Verstärkten Zusammenarbeit zur Errichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA) verabschiedet. Dieser Schritt war für die Entwicklung des Europastrafrechts von nachgerade historischer Bedeutung. Zu Recht spricht daher Kert von einem „ganz wesentlichen Meilenstein in der strafrechtlichen Verfolgung von Betrugstaten, die gegen die finanziellen Interessen der EU gerichtet sind“.

