Die praktische Bedeutung der Kronzeugenregelung war bisher äußerst gering. Die Ankündigung der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA), der Beschuldigten Beinschab Kronzeugenstatus einzuräumen, hat der Regelung nun über die interessierte Fachöffentlichkeit hinaus zu Bekanntheit verholfen, wobei die Reaktionen auf das Vorgehen der WKStA durchaus geteilt waren. Dieser Beitrag untersucht die Knackpunkte der Anwendung der Bestimmung, wenn bereits ein Ermittlungsverfahren gegen die oder den Beschuldigte/n läuft.

