Beitragshandlungen iSd § 12 Fall 3 StGB umfassen alle Handlungen, die die Ausführung der Tat durch einen anderen fördern, ermöglichen oder absichern. Diese Unterstützungshandlungen können bereits im Vorbereitungsstadium gesetzt werden. Bei Delikten mit überschießender Innentendenz ist jedoch umstritten, bis zu welchem äußersten Zeitpunkt eine strafbare Beitragstäterschaft vorliegt und ab wann die gesetzlich normierten Anschlussdelikte greifen, sofern es solche gibt. In einer aktuellen Entscheidung vom 22. 2. 2022, 14 Os 102/21p, sprach der OGH aus, dass ein Beitrag zum Betrug gemäß § 146 StGB nicht nur bis zur formellen Vollendung, sondern darüber hinaus auch bis zur materiellen Vollendung – also bis zum tatsächlichen Eintritt der Bereicherung – möglich sein soll. Diese Entscheidung wird zum Anlass genommen, die zeitlichen Grenzen einer strafbaren Beitragshandlung näher zu analysieren.

