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Europäische Herausgabe- und Sicherungsanordnungen für elektronische Beweismittel

SchwerpunktSteuerrechtJudith HerrnfeldZWF 2022, 2 - 8 Heft 1 v. 25.1.2022

Die sognannte digitale Revolution geht weder am Strafrecht noch am Strafverfahren spurlos vorüber. Durch die Entwicklung des Internets, das zunehmend das Leben der Menschheit bestimmt, kam es auch zur Entwicklung neuer Kriminalitätsformen. Anzuführen sind ua Cybergrooming, DDoS-Attacken, Hacking, Phishing, die in der analogen Welt nicht vorstellbar sind, aber auch Delikte wie zB Betrug oder Sachbeschädigung, die in der digitalen Welt ohne jegliche territoriale Grenze begangen werden können. In jedem Fall hinterlässt der Täter vor allem „digitale Spuren“, die für die wirksame Strafverfolgung essenziell sind. Aufgrund unterschiedlicher datenschutzrechtlicher Instrumente innerhalb der EU werden diese digitalen Spuren aber nicht für die Ewigkeit aufbewahrt. Im Gegensatz etwa zu Bankdaten, die mehrere Jahre aufzubewahren sind, gelten für Daten im Bereich der Telekommunikation sehr kurze Aufbewahrungsfristen, teilweise nur Tage. Die zeitlich effiziente Erlangung von elektronischen Beweismitteln ist für wirksame Strafverfolgungsbehörden daher wichtig.

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