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Strafbare Beteiligung bei der Verletzung von (finanzrechtlichen) Meldepflichten

Vertiefende AnalyseSteuerrechtSebastian Mayr, Kurt SchmollerZWF 2021, 57 - 65 Heft 2 v. 1.3.2021

In den letzten Jahren wurde in einer Reihe neuer Finanzvergehen die (vorsätzliche oder grob fahrlässige) Verletzung einer finanzrechtlichen Meldepflicht unter Strafe gestellt (insb § 49c FinStrG, § 107 GMSG, § 7 KontRegG, § 15 WiEReG, § 13 KapMeldeG). Da sich diese Straftatbestände an spezifisch meldepflichtige Personen richten, handelt es sich um Sonderdelikte. Damit gewinnt die Frage erhöhte Praxisrelevanz, unter welchen Voraussetzungen eine strafbare Beteiligung außenstehender Personen – sei es durch aktives Tun oder durch Unterlassen – an Sonderdelikten nach dem FinStrG möglich ist.

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