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Idealkonkurrierend verwirklichte Finanzvergehen und der Grundsatz ne bis in idem

Der aktuelle FallSteuerrechtSebastian StarlZWF 2020, 307 - 311 Heft 6 v. 1.11.2020

Der folgende Fall beschäftigt sich mit der Frage, ob der strafrechtliche Grundsatz ne bis in idem (Verbot der Doppelverfolgung und -bestrafung) einer Verfolgung wegen eines begangenen Finanzvergehens in jenem Fall, in dem eine mit dem Finanzvergehen idealkonkurrierend zusammentreffende andere strafbare Handlung bereits verfolgt wurde, entgegensteht.

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