Das Amt für Betrugsbekämpfung (ABB) wird ab 2021 zum kontrollierenden, ermittelnden und sanktionierenden Part der Finanzverwaltung und neben den finanzstrafrechtlichen Aufgaben samt gerichtlicher Strafverfolgung auch die finanzpolizeilichen Agenden übernehmen.
Abstract aus Zeitschrift für Wirtschafts- und Finanzstrafrecht bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

