Aufgrund zunehmender grenzüberschreitender oder gänzlich im Ausland liegender Sachverhalte im Abgaben- und Finanzstrafrecht kommt der internationalen Amts- und Rechtshilfe eine immer größere Bedeutung zu. Den Behörden stehen aufgrund zahlreicher Rechtsvorschriften und völkerrechtlicher Verträge viele Möglichkeiten zur Zusammenarbeit mit ausländischen Behörden offen. In diesem Beitrag soll ein kurzer Überblick über wesentliche Eckpunkte der Amts- und Rechtshilfe gegeben werden.

