Paradebeispiel für die Sanktionierung von juristischen Personen ist das Kartellrecht, das ausschließlich Unternehmen und Unternehmensvereinigungen als Normadressaten vorsieht. Obwohl die kartellrechtliche Sanktionierung von Unternehmen bereits eine lange Tradition hat, wird die sehr weite Zurechnung des Verhaltens der natürlichen Person zum Unternehmen von den Behörden und Gerichten nicht weiter in Frage gestellt. Es kann aber sehr wohl kritisch hinterfragt werden, ob die Zurechnungspraxis mit der österreichischen Rechtsordnung in Einklang steht.

