Seit 1. 1. 2014 kann die FMA Sanktionen über juristische Personen verhängen, die gegen Aufsichtsrecht verstoßen. Dieser Beitrag systematisiert am Beispiel des FM-GwG die Voraussetzungen der Verantwortlichkeit juristischer Personen und beleuchtet die Frage des Zusammenwirkens der bestehenden Verantwortlichkeitsmodelle.
Abstract aus Zeitschrift für Wirtschafts- und Finanzstrafrecht bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

