Im Verwaltungsstrafrecht resultiert die Strafbarkeit juristischer Personen aus unterschiedlichen materiengesetzlichen Vorgaben. Eine gesamteinheitliche Zurechnungsdogmatik lässt sich nicht entwickeln. In diesem Beitrag werden Gemeinsamkeiten und Unterschiede der einschlägigen Strafbestimmungen herausgearbeitet, daran anschließende Einzelfragen beantwortet und einige allgemeine Grundsätze der Verbandsverantwortlichkeit im Verwaltungsstrafrecht identifiziert.

