Die COVID-19-Pandemie hat weltweit die Wirtschaft in noch nie dagewesener Art und Weise stillgelegt. Die österreichische Bundesregierung hat zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen binnen Tagen ein neues Corona-Kurzarbeitsmodell erarbeitet, das Hunderttausende Arbeitnehmer vor Arbeitslosigkeit bewahren soll. Neben massiver Kritik aus der Praxis an der mangelhaften Qualität der Umsetzung und den damit verbundenen Auslegungs- und Abrechnungsschwierigkeiten gab es bereits von Beginn an Berichte, wonach einige Unternehmen das Modell der Kurzarbeit missbrauchen. Es stellt sich daher die Frage, welche straf- und finanzstrafrechtlichen Konsequenzen ein solcher Missbrauch hat.

