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Praxiskommentar zu VwGH 30. 1. 2019, Ra 2019/16/0205 – Abgabenerhöhung nach § 29 Abs 6 FinStrG

Aus Sicht der FinanzstrafbehördeSteuerrechtHeidemarie WinklerZWF 2020, 100 - 101 Heft 2 v. 15.3.2020

Der VwGH hat erneut eine Entscheidung zu § 29 Abs 6 FinStrG gefällt; und zwar hat er im Erkenntnis vom 30. 1. 2019, Ra 2019/16/0205, die Bedeutung der Wortfolge „[…] nach deren Anmeldung oder sonstigen Bekanntgabe“ klar definiert.

Abstract aus Zeitschrift für Wirtschafts- und Finanzstrafrecht bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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