Die Untreue gilt seit geraumer Zeit als das klassische Delikt der Wirtschaftskriminalität. Der Anwendungsbereich dieser Bestimmung erscheint nahezu uferlos und hat mittlerweile auch den Bereich des Sports erreicht. Als diffiziles Terrain haben sich Sportsponsoringaktivitäten herauskristallisiert, wobei das untreuerechtliche Spannungsfeld vor allem im Verhältnis zwischen der geldwerten Leistung des Sponsors und der schwierig bewertbaren Gegenleistung des Gesponserten liegt. Dieser Beitrag analysiert die daraus resultierenden Fragen iZm dem Befugnismissbrauch bei Sportsponsoring.

