Dieser Beitrag untersucht die Bindung der Strafverfolgungsorgane und anderer Verfahrensbeteiligter beim Strafprozess an die Gesetze. Beispiele für aktives Tun und Unterlassen der Strafverfolgungsorgane werden unter diesem verfassungsrechtlichen Gesichtspunkt betrachtet. Abschließend werden die Möglichkeiten einer Relevierung allfälliger Gesetzes- und Verfassungsverstöße erörtert.

