Mit Urteil vom 12. 9. 2019, Maksimovic, C-64/18 ua, hat der EuGH gesetzlich in Österreich vorgesehene Sanktionen für die Nichtbereithaltung bzw -stellung von Lohnunterlagen unter mehreren Gesichtspunkten als mit dem Unionsrecht nicht vereinbar angesehen. Sowohl VwGH und VfGH haben auf diese Rechtsprechung reagiert und in vergleichbaren Fällen das zitierte Urteil im nationalen Bereich umgesetzt. Nun stellt sich die Frage, ob und inwiefern der österreichische Gesetzgeber gehalten ist, das im VStG und in manchen Verwaltungsvorschriften ausdrücklich normierte Kumulationsprinzip beim Zusammentreffen mehrerer Verwaltungsübertretungen zu modifizieren oder sogar zur Gänze zu beseitigen.

