Das Finanzstrafrecht hat durch das EU-Finanz-Anpassungsgesetz 2019 (EU-FinAnpG 2019), das Abgabenänderungsgesetz 2020 (AbgÄG 2020) und das Finanz-Organisationsreformgesetz (FORG) in jüngster Zeit einige Änderungen erfahren. Ergänzend zu den Ausführungen von Brandl/Burghart soll im Folgenden auf Richtlinien-Umsetzungen im FinStrG und im WiEReG eingegangen werden. Außerdem soll ein Überblick über die Änderungen des FinStrG durch das AbgÄG 2020 und eine kurze Information zum FORG gegeben werden.

