Strafrecht ist eng mit dem Verfassungsrecht verbunden. Die staatliche Strafgewalt ist durch verfassungs- und grundrechtliche Vorgaben begrenzt. Materiell- und prozessrechtliche Garantien setzen den Eingriffen in die Rechte und Freiheiten des einzelnen durch die Strafverfolgungsbehörden Schranken.
Abstract aus Zeitschrift für Wirtschafts- und Finanzstrafrecht bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

