Die Mitgliedstaaten der EU waren schon bislang verpflichtet, unbare Zahlungsmittel durch das Strafrecht vor Fälschung und anderem Missbrauch zu schützen. Der diesbezügliche RB 2001/413/JI stammt bereits aus dem Jahr 2001 und ist angesichts der raschen Entwicklungen im Bereich der Zahlungstechnologie nicht mehr ganz auf der Höhe der Zeit. Daher ersetzt ihn die im Mai 2019 veröffentlichte RL (EU) 2019/713 zur Bekämpfung von Betrug und Fälschung iZm unbaren Zahlungsmitteln. Die RL ist bis 31. 5. 2021 in nationales Recht umzusetzen.

