Im Fall Soytemiz befasste sich der EGMR mit der Rolle des Verteidigers bei der Beschuldigteneinvernahme seines Mandanten. Dieser darf bei der Beschuldigteneinvernahme (aktiv) einschreiten, um die Rechte des Beschuldigten bereits im Ermittlungsverfahren zu wahren. Das zwingende (gesetzliche) Erfordernis einer allfälligen Besprechungsmöglichkeit vor der Beantwortung jeder einzelnen Frage, lässt sich dem EGMR-Urteil uE jedoch nicht entnehmen. Dennoch können der vorliegenden Entscheidung wesentliche Anforderungen für Beschuldigteneinvernahmen entnommen werden.

