(ZWF) – Am 15. 1. 2019 fand im Großen Festsaal des Bundesministeriums für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz im Palais Trautson das – bereits zur guten Tradition gewordene – 4. ZWF-Get-together statt. Vor 130 hochkarätigen Gästen aus Justiz, Finanz, Wirtschaft und Wissenschaft skizzierte Univ.-Prof. Dr. Kurt Schmoller eingangs pointiert das Unbehagen mit und zahlreiche Kritikpunkte an § 22 FinStrG. Das prominent besetzte Podium diskutierte daraufhin die provokant formulierte Frage: „§ 153 StGB + § 39 FinStrG = 20 Jahre Gefängnis?“ Das letztlich einhellige Ergebnis: § 22 FinStrG ist dringend reformbedürftig.

