Die Gewerbsmäßigkeit im Finanzstrafrecht wurde durch das AbgÄG 2015 grundlegend adaptiert. Damit einher gingen diverse Auslegungsfragen, die bereits wiederholt den OGH beschäftigt und zur Aufhebung etlicher unterinstanzlicher Entscheidungen geführt haben. Während viele dieser Auslegungsfragen in früheren ZWF-Heften bereits im Detail behandelt wurden, sollen in diesem Beitrag bisher in Rsp und Lehre noch weitgehend unbeachtete Aspekte der „neuen“ Gewerbsmäßigkeit untersucht und dargestellt werden.

