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Wiedergutmachung durch Selbstanzeige: Kriminalpolitische und verfassungsrechtliche Aspekte

FinanzstrafrechtSteuerrechtJennifer Capelare, Günther SchaunigZWF 2019, 30 - 37 Heft 1 v. 1.1.2019

Finanzvergehen sind keine Kavaliersdelikte: Es sind – besonders bei Vorsatz – hochgradig sozialschädliche Vermögensdelikte begangen an der Solidargemeinschaft aller Steuerzahler und am gesamten Staatsvolk. Mit dem – im europäischen Vergleich liberalen – Rechtsinstitut der Selbstanzeige (§ 29 FinStrG) gewährt der Gesetzgeber dem Finanzstraftäter die Möglichkeit zur Rückkehr in die Steuerehrlichkeit. In seinem Erkenntnis vom 10. 10. 2018, E 2751/2018, hat der VfGH erstmals grundlegende Aussagen zur Selbstanzeige getroffen. Dieser Beitrag untersucht die kriminalpolitische Wertigkeit der Selbstanzeige und schließt mit einer Würdigung des Erkenntnisses.

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