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Die RL über die strafrechtliche Bekämpfung der Geldwäsche

EuropastrafrechtSteuerrechtSeverin Glaser, Robert KertZWF 2019, 21 Heft 1 v. 1.1.2019

Schon seit einigen Jahren ist der Bereich der Geldwäsche Gegenstand vieler europäischer Initiativen. Vor diesem Hintergrund zeichnet sich das Jahr 2018 durch eine geradezu rekordverdächtige legislative Aktivität auf EU-Ebene aus, weil – neben dem Erlass der sekundärrechtlichen 2. Barmittel-VO und der zweimaligen Novellierung der tertiärrechtlichen Hochrisiko-VO – im November 2018 bereits die zweite einschlägige RL veröffentlicht wurde: Anders als die im Juni 2018 veröffentlichte 5. Geldwäsche-RL, die die 4. Geldwäsche-RL abändert, steht die neue RL 2018/1673 jedoch in keinem Aufbauverhältnis zur 4. oder 5. Geldwäsche-RL, weshalb sie auch nicht als „6. Geldwäsche-RL“ bezeichnet werden sollte. Ganz im Gegenteil befasst sie sich thematisch gar nicht mit der Geldwäscheprävention, sondern ist die erste RL, die sich um eine umfassende Harmonisierung des Geldwäschestraftatbestands in der EU bemüht.

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