vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Meldepflichten bei aggressiver Steuerplanung

EuropastrafrechtSteuerrechtSeverin Glaser, Robert KertZWF 2018, 195 Heft 4 v. 1.7.2018

Nachdem die OECD im Rahmen des BEPS-Projekts der sog „aggressiven Steuerplanung“ schon seit Längerem den Kampf angesagt hat und auch die EU zu diesem Zweck bereits legislativ tätig geworden ist, geht sie nun noch einen deutlichen Schritt weiter und verpflichtet bestimmte Wirtschaftsteilnehmer (sog Intermediäre, zu denen zB auch Steuerberater gehören können) zur Meldung gewisser grenzüberschreitender Steuergestaltungen. Die neue Meldepflicht unterscheidet sich qualitativ von den etwa in den Bereichen Geldwäsche oder Marktmissbrauch bereits bestehenden, weil sie sich nicht auf Umstände bezieht, die im Verdacht der Rechtswidrigkeit stehen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!