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Internal Investigations und nemo tenetur

WirtschaftsstrafrechtSteuerrechtLukas StafflerZWF 2018, 174 - 182 Heft 4 v. 1.7.2018

Unternehmensinterne Ermittlungen (Internal Investigations) gehören bei der Aufklärung strafrechtlich relevanter Sachverhalte zum Standardwerkzeug der Unternehmensführung. Die Tendenz zur Verlagerung der Ermittlungstätigkeit von staatlichen Strafverfolgungsbehörden auf private Akteure stellt Recht und Rechtsanwender vor Herausforderungen. Dieser Beitrag legt den Fokus auf Aussageverweigerung und Selbstbelastungsfreiheit durch Mitarbeiter bei „Interviews“ im Zuge von Internal Investigations und untersucht, inwiefern das Nemo-tenetur-Prinzip der europäischen Grundrechtskataloge (EMRK und GRC) für private Ermittlungen fruchtbar gemacht werden kann.

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