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Das Kontenregister- und Konteneinschaugesetz und die (finanz)strafrechtlichen Indikationen des „Bankenpakets“

FinanzstrafrechtSteuerrechtMargarethe FloraZWF 2015, 179 - 185 Heft 4 v. 1.7.2015

Im Rahmen der Steuerreform 2015/16 schickte das BMF im Frühjahr zwei Ministerialentwürfe zur Begutachtung aus, die neue Bestimmungen zur Betrugsbekämpfung enthielten. Neu war insbesondere der Vorschlag, die Durchbrechung des Bankgeheimnisses schon in einem österreichischen Abgabenverfahren zuzulassen. Manche der geplanten Änderungen, wie die Einführung eines zentralen Kontenregisters oder das Gemeinsamer Meldestandard-Gesetz, waren aufgrund internationaler Abkommen zu erwarten. Andere Änderungen, die nicht auf internationalen Vorgaben beruhten, überraschten den mit der Materie vertrauten Leser. So enthielten die Bestimmungen zum zentralen Kontenregister keinerlei materielle oder formelle gesetzliche Vorgaben für eine Abfrage aus dem Register. Weiters waren im Abgabenverfahren und im verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahren die Auskünfte über Inhaltsdaten eines Kontos ohne jegliche Kontrolle bzw ohne Informations- und Rechtsschutz vorgesehen. Das wäre einer De-facto-Abschaffung des Bankgeheimnisses gleichgekommen und führte zu reger Kritik am Entwurf. Es folgten eine Regierungsvorlage und zwei Abänderungsanträge, sodass sich die nun vorliegenden, am 7. 7. 2015 im Nationalrat beschlossenen Änderungen deutlich von den Entwürfen unterscheiden. Diese Bestimmungen werden im Folgenden dargestellt und analysiert.

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