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Der Verkürzungszuschlag in der Praxis

Sicht der FinanzstrafbehördeSteuerrechtHeidemarie WinklerZWF 2015, 94 - 96 Heft 2 v. 1.3.2015

Die Einführung des Verkürzungszuschlags, der rechtsdogmatisch einen Strafaufhebungsgrund darstellt, sollte in erster Linie der Entkriminalisierung niederschwelliger Delikte dienen, um die Ressourcen der Finanzstrafbehörden vermehrt zur Verfolgung schwerwiegender Delikte zu nutzen – so zumindest das hochgesteckte Ziel dieser Vorschrift. Ist diese Entlastung vier Jahre später tatsächlich eingetreten, und mit welchen Herausforderungen ist die Finanzstrafbehörde in diesem Zusammenhang konfrontiert?

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