vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Vertrauenswürdigkeit von Taxilenkern, strenge Sichtweise ist geboten

Judikaturübersicht VerwaltungBO 1994JudikaturGerhard PürstlZVR 2026/119ZVR 2026, 280 Heft 5 v. 28.4.2026

I. Im Verfahren über einen Antrag auf Ausstellung eines Taxiausweises ist eine Wertung des Verhaltens des Antragstellers innerhalb des Fünf-Jahres-Zeitraums dahin vorzunehmen, ob die Vertrauenswürdigkeit zum Zeitpunkt der Ausstellung des Taxilenkerausweises gegeben ist oder nicht (vgl VwGH 19. 8. 2019, Ra 2019/03/0079). Bei dieser Beurteilung ist die Beh an rk Bestrafungen insofern gebunden, als damit die Tatsache der Handlungen oder Unterlassungen, derentwegen die Bestrafung erfolgt, feststeht (vgl VwGH 5. 5. 2014, Ro 2014/03/0001 mwN). Der VwGH hat auch bereits erkannt, dass die Beh bei fortlaufend gesetzten Verwaltungsübertretungen gegen die Sicherheit des Straßenverkehrs - selbst bei Delikten mit geringem Unrechtsgehalt - das Fehlen der erforderlichen Vertrauenswürdigkeit annehmen kann (vgl VwGH 27. 5. 2010, 2009/03/0147) und dass eine Person, die einen Hang zur Nichtbeachtung von im Interesse der Verkehrssicherheit erlassenen Vorschriften erkennen lässt, als zum Lenken eines Taxis nicht geeignet angesehen werden kann (vgl VwGH 29. 1. 2003, 2000/03/0358).

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!