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Begehung mehrerer Alkoholdelikte in kürzester Folge, qualifizierte Entziehungstatbestände liegen vor

Judikaturübersicht VerwaltungFSGJudikaturGerhard PürstlZVR 2026/117ZVR 2026, 278 - 280 Heft 5 v. 28.4.2026

I. Das mehrmalige Lenken eines Kfz in alkoholisiertem Zustand kann schon deshalb nicht als Kriterium für die Verwirklichung von § 26 Abs 2 Z 5 FSG ausschlaggebend sein, weil eine Alkoholisierung nicht notwendigerweise Tatbestandsvoraussetzung für ein Delikt nach § 99 Abs 1 StVO ist, sondern dieses vielmehr auch - ohne tatsächliche Alkoholisierung - durch die in § 99 Abs 1 lit b und c StVO pönalisierte Weigerung begangen werden kann.

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