§§ 922, 929, 932 ABGB
Beim Kauf eines Gebrauchtwagens unter Privaten erstreckt sich ein vereinbarter Gewährleistungsverzicht nicht auf die Zusicherung der Fahrbereitschaft sowie der Verkehrs- und Betriebssicherheit des Kfz durch den Verkäufer.
§§ 922, 929, 932 ABGB
Beim Kauf eines Gebrauchtwagens unter Privaten erstreckt sich ein vereinbarter Gewährleistungsverzicht nicht auf die Zusicherung der Fahrbereitschaft sowie der Verkehrs- und Betriebssicherheit des Kfz durch den Verkäufer.
