Digitalisierung und Klimaschutz prägten die unionsrechtliche Agenda der zweiten Jahreshälfte 2025 in besonderer Weise. Im Straßenverkehr reichen die Reformen von einem modernisierten Führerscheinrecht über verschärfte Vorgaben zur Kreislaufwirtschaft bei Altfahrzeugen bis hin zur Anpassung der CO-Regulierung und der Förderung einer nachhaltigen Batterieproduktion in der EU. Parallel dazu werden im Schienenbereich der Ausbau eines eur Hochgeschwindigkeitsnetzes sowie ein modernisiertes Kapazitätsregime vorangetrieben. In der Luftfahrt ist die Entwicklung zweigeteilt: Einerseits stocken die Verhandlungen zur Reform der Fluggastrechte-VO im Spannungsfeld zwischen Absenkung und Sicherung des bestehenden Schutzniveaus; andererseits präzisiert der EuGH seine Rsp, wahrt systematische Grenzen und stärkt durch eine am Schutzzweck orientierte Auslegung die Effektivität der Fluggastrechte. (FN )

