I. Tramadol wird im Anh IV SuchtgiftV als einer der Stoffe (IV.2.) aufgezählt, die gem § 1 Abs 3 SuchtgiftV iVm § 2 Abs 3 SMG Suchtgiften gleichgestellt werden.
I. Tramadol wird im Anh IV SuchtgiftV als einer der Stoffe (IV.2.) aufgezählt, die gem § 1 Abs 3 SuchtgiftV iVm § 2 Abs 3 SMG Suchtgiften gleichgestellt werden.