Bei der Berechnung der Preisminderung kann die zur Vereinheitlichung des Entscheidungsprozesses in Preisminderungsfragen erstellte Wiener Liste© als Orientierungshilfe herangezogen werden. Diese Tabelle bietet eine grobe Richtschnur, wobei unter sorgfältiger Abwägung der konkreten Gegebenheiten stets die Umstände des Einzelfalls zu beachten sind (HG Wien 1 R 115/14d uvam; jüngst BGHS Wien 6. 4. 2024, 10 C 36/24b).
Abstract aus ZVR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.