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Auch "posttraumatische Verbitterungsstörung" aufgrund Verfahrensdauer und -ergebnissen kann adäquate Schadensfolge nach Verkehrsunfall sein

RechtsprechungJudikaturKarl-Heinz DanzlZVR 2024/126ZVR 2024, 328 - 329 Heft 7 und 8 v. 9.7.2024

§ 1295 Abs 1, § 1325 ABGB

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