Der EuGH hat in einer aktuellen Entscheidung Schadenersatzansprüche eines Fahrzeugkäufers gegen den Fahrzeughersteller wegen Schutzgesetzverletzung bejaht, wenn das gekaufte Dieselfahrzeug mit einem unzulässigen Thermofenster ausgerüstet ist. Damit ist der "Dieselskandal" um eine Facette reicher. Mit einem Abflauen der Klagenflut vor Österreichs Zivilgerichten dürfte so bald nicht zu rechnen sein. Die betroffenen Gerichte stehen vor massiven Herausforderungen, eignen sich doch das Zivilprozess- und das Schadenersatzrecht zur Bewältigung von Massenverfahren nur unzureichend.