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Entfernung vom Unfallort, Mitwirkungspflicht wird bereits dadurch verletzt

Judikaturübersicht Verwaltung StVOJudikaturGerhard PürstlZVR 2024/170ZVR 2024, 405 Heft 10 v. 26.9.2024

I. Es reicht bereits der Vorwurf, sich vom Unfallort entfernt zu haben, zur Konkretisierung der dem Bf angelasteten Verletzung der Mitwirkungspflicht nach § 4 Abs 1 lit c StVO aus (vgl VwGH 20. 10. 1999, 99/03/0252, mwN).

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