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Gehäufter Missbrauch von Suchtmitteln, konkrete Feststellungen erforderlich

Judikaturübersicht VerwaltungFSGJudikaturGerhard PürstlZVR 2023/160ZVR 2023, 375 - 376 Heft 9 v. 14.9.2023

I. Um von einem gehäuften Missbrauch von Suchtmitteln im Sinne des § 14 Abs 5 FSG-GV sprechen zu können, genügt nicht ein gelegentlicher wiederholter Missbrauch, sondern es muss sich um häufigen Missbrauch innerhalb relativ kurzer Zeit handeln (vgl etwa VwGH 18. 3. 2003, 2002/11/0209, mwN).

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