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Rechtsschutz im Verkehrsrecht Zu den unionsrechtlichen Anforderungen an die Ausgestaltung nationaler Rechtsschutzsysteme, insb im Lichte der EuGH-E C-873/19, Deutsche Umwelthilfe

BeitragAufsatzJulia Wallner, Emil NigmatullinZVR 2023/99ZVR 2023, 258 - 263 Heft 6 v. 6.6.2023

In der Rs C-873/19 , , hat der EuGH - in Weiterführung und Konkretisierung seiner bisherigen Rsp zu Art 9 Abs 3 Aarhus-Konvention - die Klagebefugnis bestimmter Umweltvereinigungen in Hinblick auf die Einhaltung umweltbezogener Vorschriften bzgl EG-Typgenehmigungen bejaht. Dies entfaltet nicht nur Auswirkungen auf das Typgenehmigungsrecht, sondern wirft grundlegende Fragen zur Ausgestaltung nationaler Rechtsschutzsysteme auf.

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