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Drei Suchtmittelvorfälle innerhalb von fünf Jahren, keine Bedenken hinsichtlich gesundheitlicher Eignung

Judikaturübersicht VerwaltungFSGJudikaturGerhard PürstlZVR 2023/111ZVR 2023, 278 Heft 6 v. 6.6.2023

Die vom VwG festgestellten und der rechtlichen Beurteilung zugrunde gelegten drei Vorfälle (Suchtmittelkonsum bzw -besitz), die sich über einen Zeitraum von fünf Jahren verteilt ergeben haben, wobei diese Feststellungen insb auch keinen Hinweis auf eine bestimmte - höhere Frequenz - von Suchtmittelmissbrauch durch den RevWerber ergeben, sind alleine nicht geeignet, ausreichend begründete Bedenken betreffend die gesundheitliche Eignung zu begründen.

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