vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Schutzzweck der Gurtenpflicht umfasst nicht Verhinderung von Sachschäden

RechtsprechungJudikaturGeorg KathreinZVR 2023/105ZVR 2023, 275 - 276 Heft 6 v. 6.6.2023

§ 106 Abs 2 KFG; §§ 1295, 1311 ABGB

Der Schutzzweck der in § 106 Abs 2 KFG normierten Pflicht zum bestimmungsgemäßen Gebrauch des Sicherheitsgurts umfasst nicht die Verhinderung von aus der Verletzung dieser Pflicht resultierenden Sachschäden durch beförderte Personen am Fahrzeug.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!