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Verjährung eines Bereicherungsanspruchs nach § 1431 ABGB

RechtsprechungJudikaturChristian HuberZVR 2023/103ZVR 2023, 269 - 272 Heft 6 v. 6.6.2023

§ 1431 ABGB

Irrt der leistende Kfz-HaftpflichtVers darüber, dass das Eisenbahninfrastrukturunternehmen (EIU) nicht mit ihm als Solidarschuldner gegenüber dem Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) solidarisch haftet und hat dieser daher zu viel an das EVU geleistet, so steht dem Kfz-HaftpflichtVers ein Bereicherungsanspruch wegen irrtümlicher Leistung zu.

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