vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Kein gesetzliches Zufahrtsrecht zur eigenen Schutzhütte Zugleich eine Besprechung der E OGH 22. 12. 2021, 6 Ob 142/21g

BeitragAufsatzSamantha PechtlZVR 2023/76ZVR 2023, 227 - 230 Heft 5 v. 3.5.2023

Das Recht, eine Forststraße zur Versorgung von Schutzhütten zu befahren (§ 33 Abs 4 HalbS 1 ForstG), besteht nur auf Forststraßen iSd § 59 Abs 2 ForstG und nicht auch auf anderen, nicht dem ForstG unterliegenden (Bringungs-)Wegen.

Schlagwörter:

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!