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Gelegentlicher Suchtmittelkonsum, kein gehäufter Missbrauch

Judikaturübersicht VerwaltungFSGJudikaturGerhard PürstlZVR 2023/94ZVR 2023, 251 Heft 5 v. 3.5.2023

Um von einem gehäuften Missbrauch von Suchtmitteln iSd § 14 Abs 5 FSG-GV sprechen zu können, genügt nicht ein gelegentlicher wiederholter Missbrauch, sondern es muss sich um häufigen Missbrauch innerhalb relativ kurzer Zeit handeln (vgl etwa VwGH 18. 3. 2003, 2002/11/0209, mwN).

Ra 2020/11/0053

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