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Gewährleistung bei unzulässiger Abschalteinrichtung

RechtsprechungJudikaturGeorg KathreinZVR 2023/83ZVR 2023, 236 - 238 Heft 5 v. 3.5.2023

Art 5 Abs VO (EG) 715/2007 ; §§ 922, 932 ABGB

1. Eine Umschaltlogik, nach der ein mit einem Dieselmotor der Type EA 189 EU 5 ausgestattetes Kfz auf dem Prüfstand die Stickoxid-Werte der Euro 5-Abgasnorm einhält, während im normalen Straßenverkehrsbetrieb deutlich höhere Stickoxid-Mengen ausgestoßen werden, begründet einen Sachmangel des Kfz.

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