Art 5 Abs VO (EG) 715/2007 ; §§ 922, 932 ABGB
1. Eine Umschaltlogik, nach der ein mit einem Dieselmotor der Type EA 189 EU 5 ausgestattetes Kfz auf dem Prüfstand die Stickoxid-Werte der Euro 5-Abgasnorm einhält, während im normalen Straßenverkehrsbetrieb deutlich höhere Stickoxid-Mengen ausgestoßen werden, begründet einen Sachmangel des Kfz.