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Selbstbelastungsverbot bezieht sich auf (Verwaltungs-)Strafverfahren

VwGH-LeitsatzkarteiKFGJudikaturGerhard PürstlZVR 2023/58ZVR 2023, 177 - 178 Heft 3 v. 9.3.2023

I. Der maßgebliche Tatort für das Unterlassungsdelikt nach § 103 Abs 2 KFG ist der Ort, an dem der Täter hätte handeln sollen, also der Sitz der anfragenden Beh (vgl VwGH 17. 10. 2018, Ra 2017/02/0267).

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