§ 175 Abs 2 Z 1; § 333 Abs 4 ASVG
Der Kellner eines in einem Skigebiet gelegenen Almgasthofs, der im Auftrag seines Vaters, des Betriebsinhabers, eine Mitarbeiterin mit einem Skidoo von der Talstation in den Gasthof befördert, ist Aufseher im Betrieb und haftet der Mitarbeiterin nicht für den Personenschaden, den sie bei einem Unfall erleidet.